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Regionalbudget 2025: Kahlgrund Spessart

Seitenbereiche

Obstblüte im Kahlgrund-Spessart
Marienweg Schild
Kahl
Brunnen, Krombach
Rappacher Höhe, Mömbris
Klippe
Streuobstwiese, Schöllkrippen
Naturpark Spessart, Sommerkahl
Blumenwiese
Ortsansicht Wiesen

Hauptbereich

Regionalbudget 2025 - Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss ILE Kahlgrund-Spessart beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Kahlgrund-Spessart ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Gemeinde Sailauf liegen. Für diese Kleinprojekte wurde ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Westspessart gestartet.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Anpassung an den Klimawandel,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Projekt muss einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis 20. September des Jahres, für das das Regionalbudget bewilligt wurde, realisiert werden. Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. natürliche Personen und Personengesellschaften.

Politische Parteien und Organisationen sind nicht antragsberechtigt.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

  • Grad der Gemeinnützigkeit (max. 3 Punkte)
  • Interkommunale Reichweite (max. 5 Punkte)
  • Beitrag zum ILEK Kahlgrund-Spessart (max. 3 Punkte)
  • Projekt mit Alleinstellungsmerkmal oder Netzwerkcharakter (5 Punkte)
  • Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz (2 Punkte)
  • Beitrag zur Innenentwicklung (2 Punkte)
  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements (2 Punkte)
  • Sicherung der Daseinsvorsorge (1 Punkte)
  • Keine erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der bisherigen Regionalbudgets (2 Punkte)

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Kahlgrund-Spessart und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:            

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 06.01.2025
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) und auf der Internetseite der ILE Kahlgrund-Spessart zur Verfügung (aktualisiert 12/2024):

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen

Ansprechpartner:

Christopher Batrla    Telefonnummer: 06024/673526     info@kahlgrund-spessart