Regionalbudget - Deine Heimat, dein Projekt!
Das Regionalbudget der ILE Kahlgrund-Spessart unterstützt Kleinprojekte, die von Vereinen, Kommunen und Privatpersonen realisiert werden. Es ist in Bayern aufgrund seiner breiten Anwendbarkeit und seiner unkomplizierten Handhabung bei allen beteiligten Akteuren sehr gefragt.
Das Regionalbudget fördert insbesondere die Umsetzung von Projekten, die das Ehrenamt und das soziale Engagement auf lokaler Ebene stärken. Dies trägt langfristig dazu bei, die Lebensqualität und das soziale Miteinander in ländlichen Regionen zu sichern und zu fördern. Dank seiner thematischen Vielfalt und Niederschwelligkeit ist das Regionalbudget ein besonders flexibles Förderinstrument. Besonders beliebt ist es bei Projekten, die einen direkten Nutzen für die Gemeinschaft und den ländlichen Raum haben.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Ausschreibung der Regionalbudget Förderung erfolgt jährlich zum Ende des Jahres. Gefördert werden nur Projekte, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Am 22. Januar 2026 wurden die Projekte von einem Entscheidungsgremium anhand definierter Kriterien ausgewählt. Die Veröffentlichung der geförderten Projekte erfolgt nach Unterzeichnung der entsprechenden Verträge auf unserer Internetseite.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl
- Grad der Gemeinnützigkeit (max. 3 Punkte)
- Interkommunale Reichweite (max. 5 Punkte)
- Beitrag zum ILEK Kahlgrund-Spessart (max. 3 Punkte)
- Projekt mit Alleinstellungsmerkmal oder Netzwerkcharakter (5 Punkte)
- Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz (2 Punkte)
- Beitrag zur Innenentwicklung (2 Punkte)
- Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements (2 Punkte)
- Sicherung der Daseinsvorsorge (1 Punkte)
- Keine erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der bisherigen Regionalbudgets (2 Punkte)
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Kahlgrund-Spessart und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termin, Formulare und Kontakt
Termin, Formulare und Kontakt
Das Merkblatt "Druchführung" mit ergänzenden Hinweisen sowie der Durchführungsnachweis stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) und auf der Internetseite der ILE zur Verfügung.
Merkblatt zur Durchführung (PDF-Dokument, 129,52 KB, 11.11.2025)
Durchführungsnachweis (PDF-Dokument, 242,93 KB, 11.11.2025)
Förderlogoleiste (PDF-Dokument, 634,85 KB, 29.01.2026)
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
ILE Kahlgrund-Spessart
Christopher Batrla
Telefonnummer: 06024 6735-26
E-Mail schreiben