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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte - Regionalbudget 2024
Die Erfolgsgeschichte Regionalbudget geht auch 2024 weiter. In den ersten vier Förderrunden konnten in der ILE Kahlgrund-Spessart bereits über 70 Projekte mit insgesamt über 300.000 Euro gefördert werden. Ab sofort sucht die Region Projekte für die Förderrunde 2024.
Auch im Jahr 2024 kann die ILE Kahlgrund-Spessart wieder Kleinprojekte mit bis zu 10.000 Euro pro Projekt fördern. 90 Prozent der Fördersumme stammen dabei vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, die restlichen 10 Prozent trägt die beteiligte Gemeinde. Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Nettokosten zwischen 625 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen auch Vereine, Privatpersonen und Unternehmen aus den zehn Gemeinden Blankenbach, Geiselbach, Kleinkahl, Krombach, Mömbris, Sailauf, Sommerkahl, Schöllkrippen, Westerngrund und Wiesen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 15. September 2024 nachweislich abgeschlossen werden kann und bislang noch nicht begonnen wurde. Dabei sind vielfältigste Maßnahmen förderfähig, die darauf abzielen den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Förderanfragen müssen bis spätestens 10. Januar 2024 bei der verantwortlichen Stelle eingegangen sein. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand von vorab definierten Auswahlkriterien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Projektträger werden Anfang Februar über die Entscheidung des Gremiums informiert.
Das entsprechende Formular finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Jedes Projekt ...
- braucht eine fertige Idee inkl. Angebot zur Kostenschätzung,
- braucht einen Projektträger (Verein, Gemeinde, Privatperson, etc.).
- muss vorfinanziert werden – der Zuschuss fließt erst im Nachgang.
- wird vom Entscheidungsgremium anhand von Kriterien bewertet.
- dient der Umsetzung des ILEKs und der Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.
- muss bewilligt sein, bevor mit der Umsetzung begonnen werden kann. Lediglich Angebote und Vorplanungen dürfen vorab eingeholt und geleistet werden.
- muss bis zum 20.09.2024 umgesetzt, abgerechnet und komplett abgeschlossen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!
Nur was im Projektantrag steht, kann vom Entscheidungsgremium bewertet werden! Sollte Ihnen der Platz für die Kurzbeschreibung nicht ausreichen, legen Sie gerne ein zusätzliches Blatt bei. Je genauer der Antrag, desto größer die Chance auf eine gute Bewertung. Nur die besten Projekte können gefördert werden.
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: Svenja Schäfer - Telefon: 0152 26849307 - Mail: info(@)kahlgrund-spessart.de
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten
(Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses)
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen